Referentenentwurf des Bundesministerium für Gesundheit

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bringt neues Digitalisierungsgesetz auf den Weg

Gesundheitsminister Jens Spahn macht ernst in Sachen digitaler Wandel und drückt bei der Gesetzgebung aufs Gas. Bereits am 15. Mai 2019 hat er seinen Entwurf des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) vorgestellt und in die Ressortabstimmung gegeben.

Nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das bereits am 11. Mai 2019 in Kraft getreten ist und die Leistungen der Krankenkassen verbessern sowie für eine schnelle Terminvergabe sorgen soll, ist das sogenannte Digitalisierungsgesetz bereits der zweite Vorstoß des Bundesministeriums für Gesundheit. 

Ein Thema, das beide Gesetze im Fokus haben, ist die elektronische Patientenakte. So verpflichtet das TSVG die Krankenkassen ab spätestens 2021 eine solche elektronische Patientenakte anzubieten, auf die auch ein Zugriff via Smartphone oder Tablet möglich sein soll. Mit dem DVG sollen weitere Bausteine in die elektronische Patientenakte integriert werden, wie z.B. der Impfpass oder der Mutterpass. 

Die elektronische Patientenakte hat große Auswirkungen auf alle Leistungserbringer, da diese ab 2021 verpflichtet sind all diese Daten elektronisch zur Verfügung zu stellen. Perspektivisch sollen auch Arztbriefe und Heil- und Hilfsmittelverordnungen elektronisch erstellt werden können.

Neben den im Gesetz geregelten Herausforderungen bietet die Digitalisierung aber auch unzählige Chancen für den Gesundheitsmarkt. Wenn auch Sie Interesse haben, die Chancen & Herausforderungen der Digitalisierung für den Gesundheitsmarkt zu diskutieren, freuen wir uns Sie am Mittwoch, den 26. Juni 2019 ab 18.30 Uhr im Palais Biron in Baden-Baden begrüßen zu dürfen.

Im Rahmen des Baden-Badener Hochschuldialogs wird unser Referent Prof. Dr. jur. Thomas Schlegel Inputs zum Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen geben, danach ist ausreichend Zeit für Fragen & Diskussion vorgesehen sowie einen gemeinsamen Aperitif als Ausklang des Tages.