Medizinrecht ist mehr als nur die Beziehung zwischen Arzt und Patient und der daraus resultierenden Frage, ob der Patient vom Arzt Schadensersatz bei einem Behandlungsfehler verlangen kann. Wir sind spezialisiert auf die Beratung von Angehörigen der Heilberufe, insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Apotheken sowie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Krankenhäuser.
Die Beratung umfasst alle rechtlichen Bereiche des „Wirtschaftsunternehmens“ Arztpraxis bzw. Pflegeeinrichtung, denen teils sehr komplizierte sowie sich ständig ändernde gesetzliche Regelungen und Verfahrensordnungen zugrunde liegen.