EINLADUNG: WORKSHOP MI, 15.06.2016
Das neue Antikorruptionsgesetz – §299a StGB
Liebe Mandanten, liebe Partner*,
am 14. April diesen Jahres verabschiedete der Bundestag das neue Antikorruptionsgesetz.
Ist dieses neue Gesetz eine weitere Geißel für die Ärzteschaft oder ein notwendiges Muss, um Mediziner und Patienten gleichermaßen zu schützen?
Der Gesetzgeber möchte bestimmt und entschlossen handeln. Der Wortlaut des Gesetzes ist jedoch oft schwammig formuliert und lässt viele Fragen offen.
- Was bedeutet das neue Gesetz für die Ärzteschaft?
- Welche neuen Rahmenbedingungen gilt es zu beachten?
- Stehen Kooperationen jeglicher Art nun unter Generalverdacht?
- Was bedeutet das Gesetz im Umgang mit Patienten und Überweisungen?
Wir laden Sie herzlich zum Antikorruptions-Workshop am Mittwoch, den 15.06.2016 um 15.00 Uhrin die Forsthausvilla ein.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung werden zwei Fortbildungspunkte der Ärztkammer vergeben.
owamed informiert Sie mittels verschiedener Expertenvorträge über die vielen ungeklärten Fragen des Gesetzesbeschlusses, die verschiedenen Aspekte der neuen Situation werden in einem gemeinsamen Workshop erklärt und interpretiert. Sie erfahren alles über die Risiken, Chancen und konkreten Lösungswege, die das neue Gesetz mit sich bringt.
Im Anschluss laden wir Sie zu einem entspannten Apéro ein. Mit Evas Café wird für das leibliche Wohl gesorgt.
Auf Ihre Anmeldung bis zum 14. Juni, gerne an info@owamed.de, freuen wir uns sehr!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Markus de Rossi
Geschäftsführer
owamed GmbH
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die männliche Form verwendet.
Die weibliche Form ist selbstverständlich immer miteingeschlossen.
Programm
15.00 Uhr Begrüßung mit frischem Kaffee und Macarons
15.30 Uhr 1. Teil Impulsvorträge
16.30 Uhr Pause
16.45 Uhr 2. Teil Impulsvorträge
Im Anschluss findet ein entspanntes Apéro mit Eva´s Café statt. Bei schönem Wetter genießen wir diese gemeinsam unter freiem Himmel.

Impulsvorträge
Claudia Mohr
Prokuristin, owamed GmbH
| Einführung
| Chancen + Risiken
Simone Vogt
RA, Seniorpartnerin Dr. Fürstenberg und Partner
| Vorstellung einschlägiger Fallbeispiele im Rahmen des Antikorruptionsgesetzes
| Welche Kooperationen sind zukünftig noch erlaubt?
Reinhold Buhr
Kammeranwalt beim Bezirksberufsgericht
Nordbaden für Ärzte; Direktor des Amtsgerichts a.D.
| Das Antikorruptionsgesetz aus berufsrechtlicher Sicht